Update zur Nutzung der Trainingsflächen und des gesamten Sportgeländes

08. 05. 2020

Liebe Mitglieder der SG Voltlage,

 

wie ihr sicherlich mitbekommen habt, hat die Landesregierung Niedersachsen bekanntgegeben, dass der Betrieb auf und die Nutzung von öffentlichen Sportanlagen unter bestimmten Auflagen wieder gestatten ist.

Diese Auflagen beziehen sich bspw. auf kontaktlosen Sport im freien mit einem Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen.

Wir wissen nur zu genau, wie sehr ihr alle darauf brennt, euch im Training zu messen oder Wettkämpfen zu bestreiten. Dennoch möchten und müssen wir vom Vorstand vorab sicherstellen können, dass alle gesetzlichen Auflagen dabei eingehalten werden können. Wir bitten hier um euer Verständnis.

 

Gemeinsam mit den anderen Vereinen der Samtgemeinde erarbeiten wir gerade ein Konzept, für die Nutzung der jeweiligen Sportanlagen. Gerade in dieser Zeit möchten wir hier einheitlich und Hand in Hand agieren.

Dieses Konzept regelt dann im Detail:
- die Verhaltensregeln rund um eure Trainingseinheiten

- Schulung der Übungsleiter zum generellen Verhalten
- die Nutzungsbedingungen der gesamten Sportanlage
- die grundsätzlichen Anforderungen an die Übungseinheiten, bspw. im Bezug auf die 2m-Abstandsregel oder die Nachvollziehbarkeit der Anwesenheitszeiten
- die Organisation und Einhaltung der Trainingszeiten

Bevor wir diese Punkte nicht abschließend geklärt haben, können wir leider das Trainingsgelände noch nicht freigeben. Auch hier bitten wir um Nachsicht.

Gemeinsames Ziel der Samtgemeinde ist, das Nutzungskonzept bis nächsten Wochenende fertigzustellen und werde euch natürlich umgehend auf den gewohnten Kanälen informieren.

Wir danken für eure Geduld und euer Verständnis für unser Vorgehen und wünschen euch weiterhin alles Gute und vor allem Gesundheit!

gez. Der Vorstand

#sgvolé

 

Bild zur Meldung: Update zur Nutzung der Trainingsflächen und des gesamten Sportgeländes